Ganz einfach bis zu 3000€ verdienen
Jetzt attrakive Prämie sichern!
Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen
Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft werden soll: Informieren Sie uns. Wir belohnen Ihren Tipp - wenn er zu einem Abschluss führt - mit bis zu 3.000 EUR, mindestens aber 500 EUR.
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
- Die Immobilie ist uns noch nicht bekannt.
- Die Immobilie liegt in der Region Gifhorn, Braunschweig oder Wolfsburg.
- Es liegt noch kein Maklerauftrag vor.
- Die Immobilie wird nicht bereits beworben, bestehende Inserate sind keine Tipps.

Steffelung für Tippgeberprämie
| Kaufpreis | Tippgeberprovision |
|---|---|
| bis 249.999 € | 500 € |
| 250.000 - 499.999 € | 1.000 € |
| 500.000 - 749.999 € | 1.500 € |
| 750.000 - 999.999 € | 2.000 € |
| ab 1.000.000 € | 3.000 € |
Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.
Die Höhe der Tippgeberprovision bemisst sich am notariell beurkundeten Kaufpreis. Sie wird innerhalb von einer Woche nach Eingang der Maklercourtage auf unserem Konto an Sie ausgezahlt.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren und eine unverbindliche Erstberatung vereinbaren.
Die Höhe der Tippgeberprovision bemisst sich am notariell beurkundeten Kaufpreis. Sie wird innerhalb von einer Woche nach Eingang der Maklercourtage auf unserem Konto an Sie ausgezahlt.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren und eine unverbindliche Erstberatung vereinbaren.
Bitte informieren Sie den Besitzer vorab über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
