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Das ändert sich 2023

Grundsteuererklärung - Frist endet am 31.01.2023

Nach der einmaligen Verlängerung endet am 31.01.2023 die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Anfang des Jahres 2023 haben gerade einmal 54% aller Grundstückseigentümer in Niedersachsen ihre Grundsteuererklärung eingereicht. Durch die Reform der Grundsteuer müssen insgesamt fast 36 Millionen Grundstücke bundesweit neu bewertet werden. Daraus soll sich ab 2025 die neu berechnete Grundsteuer ergeben. Bereits heute sind erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern absehbar.

Wohngeld wird deutlich angehoben

Zum Jahreswechsel ist die Wohngeldreform geplant. Durch das "Wohngeld plus" sollen deutlich mehr Geringverdiener ein höheres Wohngeld erhalten. Die Zahl der Wohngeldberechtigten soll von 600.000 im Jahr 2022 auf ca. 2 Millionen erweitert werden. Dabei erhöht sich der Betrag von 180€ auf 370€ pro Monat.

Erben wird teurer

Ab dem Jahr 2023 werden Immobilien strenger bewertet, wenn es ums vererben und verschenken geht. Zwar ist allgemein keine Erhöhung der Erbschaftssteuer geplant, allerdings soll bei Immobilien der "gemeine Wert" berücksichtigt werden. Durch die starken Preissteigerungen der letzten Jahre dürften Erben somit deutlich mehr zahlen. Auch im Landkreis Gifhorn, sowie Wolfsburg und Braunschweig kam es in den vergangenen Jahren zu deutlichen Preissteigerungen.

Die Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses

Voraussichtlich Ende Januar oder Anfang Februar 2023 wird berechtigten der zweite Heizkostenzuschuss ausgezahlt. Die Höhe richtet sich hierbei nach den im Haushalt lebenden Personen und der staatlichen Förderung. Z. B. erhält ein wohngeldberechtigter 1-Personenhaushalt rund 415€.

Vermieter zahlen einen Teil der CO2-Steuer

Ab dem Jahreswechsel müssen sich Vermieter an der CO2-Steuer beteiligen. Die Verteilung zwischen Mieter und Vermieter richtet sich nach der Energieeffizienz der Immobilie. Bei Immobilien mit besonders schlechter Energiebilanz trägt der Vermieter bis zu 95% und der Mieter 5% der CO2-Steuer. Je besser die Bilanz, desto weniger zahlt der Vermieter.
Hiermit will der Gesetzgeber Mieter entlasten und Vermieter motivieren, die Immobilien zu modernisieren.

Höhere AfA für Neubauimmobilien

Die lineare Abschreibung für Abnutztung (AfA) wird zu Beginn des Jahres 2023 von 2% auf 3% erhöht. Damit wird die Dauer der Abschreibung von 50 auf 33 Jahre reduziert. Profitieren tun von der Erhöhung allerdings ausschließlich vermietete Neubauimmobilien.

Pauschale fürs Homeoffice wird erhöht

Im Jahr 2023 steigt die Pauschale fürs Homeoffice von 5€ auf 6€ pro Tag. Zudem können künftig maximal 1250€ anstatt bisher 600€ steuerliche geltend gemacht werden. Somit können Arbeitnehmer jährlich bis zu 210 Tage von der Steuer absetzen. Zudem gilt diese Regelung auch, wenn kein separates Arbeitszimmer besteht.