Immobilie geerbt
Plötzlich Eigentümer einer Erbimmobilie
Das Thema Erbimmobilie bringt neben emotionalen auch viele bürokratische Herausforderungen mit sich. Letztlich führt das zu vielen Fragen, über welche man sich zuvor wenig Gedanken machen musste.
Die entscheidende Frage ist: Wie geht es mit der Immobilie weiter? Sind Sie alleiniger Erbe oder gibt es eine Erbengemeinschaft? Was passiert, wenn diese sich nicht einig ist? Können Sie die Immobilie steuerfrei verkaufen? All diese Fragen werfen Erbimmobilien auf.
In Deutschland enthält jedes zweite bis dritte Erbe eine Immobilie. Als wertvollster Besitz der meisten Menschen bestimmen sie regelmäßig den Großteil des geerbten Vermögens. Jedoch bedeutet dieses nicht, dass sie frei von Lasten sind. Im Grundbuch eingetragene Schulden werden in diesem Fall mit vererbt.
Sie haben eine Immobilie in Gifhorn geerbt? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!

Die geerbte Immobilie verkaufen
Der Gedanke an dieses Thema fällt oftmals schwer, da ein Immobilienerbe regelmäßig mit dem Tod eines geliebten Menschen in Verbindung steht. Allerdings kommt in der Regel relativ zeitnah das Thema auf, was mit der Immobilie passieren soll. Der bürokratische Wahnsinn macht leider keinen Halt vor diesem Themenfeld. Hinzu kommen möglicherweise offene Fragen oder Streit mit anderen Angehörigen. Daraus kann schnell eine hohe Belastung entstehen, welche die Trauerphase zusätzlich verschlimmert.
Wenn Sie die geerbte Immobilie nicht selbst beziehen wollen und die Aufgaben eines Vermieters nicht in Ihren Alltag passen, ist ein Immobilienverkauf vielleicht die richtige Lösung. Auf diese Weise entledigen Sie sich jeglicher Pflichten und erzielen im aktuellen Immobilienmarkt meist einen guten Verkaufspreis. Diesen können Sie zur Erfüllung lang gehegter Wünsche, zur Investition in Ihr Eigenheim oder zur eigenen Altersvorsorge verwenden.
Sollten Sie zu dem Entschluss gelangen, dass ein Hausverkauf die richtige Lösung ist, legen wir Ihnen nahe, diesen Prozess nicht allein zu bewältigen. Die Situation ist oft nicht leicht und verlangt den Erben einiges ab. Um sicher zu gehen, dass Sie alle Potenziale ausschöpfen und keine fatalen Fehler begehen, sollten Sie einen kompetenten Immobilienmakler hinzuziehen. Auf diese Weise können Sie sichergehen, dass Sie zu einem fairen Preis verkaufen.
Wenn Sie die geerbte Immobilie nicht selbst beziehen wollen und die Aufgaben eines Vermieters nicht in Ihren Alltag passen, ist ein Immobilienverkauf vielleicht die richtige Lösung. Auf diese Weise entledigen Sie sich jeglicher Pflichten und erzielen im aktuellen Immobilienmarkt meist einen guten Verkaufspreis. Diesen können Sie zur Erfüllung lang gehegter Wünsche, zur Investition in Ihr Eigenheim oder zur eigenen Altersvorsorge verwenden.
Sollten Sie zu dem Entschluss gelangen, dass ein Hausverkauf die richtige Lösung ist, legen wir Ihnen nahe, diesen Prozess nicht allein zu bewältigen. Die Situation ist oft nicht leicht und verlangt den Erben einiges ab. Um sicher zu gehen, dass Sie alle Potenziale ausschöpfen und keine fatalen Fehler begehen, sollten Sie einen kompetenten Immobilienmakler hinzuziehen. Auf diese Weise können Sie sichergehen, dass Sie zu einem fairen Preis verkaufen.
Was ist meine geerbte Immobilie wert?
Als Grundlage für das weitere Vorgehen sollten Sie den aktuellen Wert der geerbten Immobilie kennen. Erste Anhaltspunkte und eine grobe Einschätzung kann Ihnen das zuständige Finanzamt liefern. Dort können Sie ein grobes Wertgutachten einholen. Eine konkrete Immobilienbewertung unter Einbeziehung aller Faktoren liefert Ihnen aber nur ein fachkundiger Immobilienexperte.
Ein örtlich spezialisierter Immobilienmakler kann helfen, den tagesaktuellen Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln. Darüber hinaus kann er Tipps und Hinweise für leicht durchführbare Maßnahmen zur Wertsteigerung geben. Unter Umständen lassen sich große Grundstücke teilen und als zusätzliches Bauland veräußern. In einigen Fällen kann auch der Abriss eines alten Gebäudes vorteilhaft sein, da die Nachfrage nach Baugrundstücken enorm hoch ausfällt.
Ein örtlich spezialisierter Immobilienmakler kann helfen, den tagesaktuellen Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln. Darüber hinaus kann er Tipps und Hinweise für leicht durchführbare Maßnahmen zur Wertsteigerung geben. Unter Umständen lassen sich große Grundstücke teilen und als zusätzliches Bauland veräußern. In einigen Fällen kann auch der Abriss eines alten Gebäudes vorteilhaft sein, da die Nachfrage nach Baugrundstücken enorm hoch ausfällt.
Immobilie geerbt - Was jetzt?
Immobilien als Erbe sind grundsätzlich ein schwieriges Thema. Als Immobilienmakler aus Gifhorn haben wir uns intensiv mit dieser Thematik befasst und beraten Sie gern. Dabei agieren wir nicht nur als Makler, der eine Erbimmobilie verkauft oder vermietet. Im Vordergrund stehen Ihre Wünsche und Bedürfnisse. Für den gesamten Prozess stehen wir Ihnen als Partner und Berater stets zur Seite. Wir unterstützen Sie im Umgang mit Behörden, Handwerkern und anderen Dienstleistern. Auch wenn es zu Problemen innerhalb der Erbengemeinschaft kommt, treten wir für Ihre Interessen ein. Als unabhängige Partei können wir einfacher zwischen den Beteiligten vermitteln. Leirich Immobilien steht für eine ganzheitliche Betreuung rund um das Thema Immobilie.
Immobilien in einer Erbengemeinschaft
Handelt es sich bei der Immobilie nicht um ein Alleinerbe, sondern um eine Erbengemeinschaft, muss zwischen allen Parteien Einigkeit herrschen. Die Konstellation von Erbengemeinschaften führt regelmäßig zu Meinungsverschiedenheiten. Oft herrscht keine Einigkeit über die weitere Verfahrensweise mit der Immobilie. An dieser Stelle kann ein vertrauenswürdiger Makler als neutrale Partei zwischen den einzelnen Erben vermitteln. Er geht auf die einzelnen Ansprüche und Bedürfnisse ein und sorgt für eine Lösung, welche alle Erben zufriedenstellt.
Welche Möglichkeiten gibt es?
1. Einer der Erben kauft die Immobilie
Hierbei wird der Wert des Hauses oder der Wohnung durch die Anzahl der Erben geteilt. Vorausgesetzt ist, dass alle Erben zu gleichen Teilen erben. Anschließend zahlt der Käufer der Erbimmobilie den anderen Erben den anteiligen Wert. Diesen Prozess können die einzelnen Erben unter sich abstimmen. In der Praxis dient hier ein Verkehrswertgutachten zur Sicherheit aller Beteiligten. Dieses beugt späteren Konflikten vor.
2. Immobilie gemeinsam verkaufen
Herrscht innerhalb der Erbengemeinschaft Uneinigkeit darüber, wer die Immobilie bekommen soll, ist ein Verkauf oftmals die sinnvolle Lösung. Auf diese Weise erhält jeder Erbe den ihm zustehenden Anteil des Verkaufserlöses. Dieses erfordert die Zustimmung jedes Erben, welche in einem rechtlich bindenden Vertrag vom Notar beurkundet werden muss. Zudem ist es ratsam, im Voraus ein Immobiliengutachten in Auftrag zu geben. Auf diese Weise beugen Sie Unstimmigkeiten über den Verkaufspreis vor.
3. Immobilien verschenken
Mittels eines notariell beglaubigten Schenkungsvertrages kann das Erbe bereits zu Lebzeiten des Immobilieneigentümers vererbt werden. Auf diese Weise kann Konflikten und aufwändigen Behördengängen vorgebeugt werden.
Welche Möglichkeiten gibt es?
1. Einer der Erben kauft die Immobilie
Hierbei wird der Wert des Hauses oder der Wohnung durch die Anzahl der Erben geteilt. Vorausgesetzt ist, dass alle Erben zu gleichen Teilen erben. Anschließend zahlt der Käufer der Erbimmobilie den anderen Erben den anteiligen Wert. Diesen Prozess können die einzelnen Erben unter sich abstimmen. In der Praxis dient hier ein Verkehrswertgutachten zur Sicherheit aller Beteiligten. Dieses beugt späteren Konflikten vor.
2. Immobilie gemeinsam verkaufen
Herrscht innerhalb der Erbengemeinschaft Uneinigkeit darüber, wer die Immobilie bekommen soll, ist ein Verkauf oftmals die sinnvolle Lösung. Auf diese Weise erhält jeder Erbe den ihm zustehenden Anteil des Verkaufserlöses. Dieses erfordert die Zustimmung jedes Erben, welche in einem rechtlich bindenden Vertrag vom Notar beurkundet werden muss. Zudem ist es ratsam, im Voraus ein Immobiliengutachten in Auftrag zu geben. Auf diese Weise beugen Sie Unstimmigkeiten über den Verkaufspreis vor.
3. Immobilien verschenken
Mittels eines notariell beglaubigten Schenkungsvertrages kann das Erbe bereits zu Lebzeiten des Immobilieneigentümers vererbt werden. Auf diese Weise kann Konflikten und aufwändigen Behördengängen vorgebeugt werden.
Wann sollte ich das Erbe ausschlagen?
Erben können innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntwerden des Erbfalls das Erbe ausschlagen. Das macht in der Regel nur dann Sinn, wenn der Wert des Erbes mehr Lasten als Nutzen mit sich bringt. Ist das Haus oder die Eigentumswohnung hoch verschuldet oder das Erbe beinhaltet andere Verbindlichkeiten, so ist abzuwägen, was aus Ihrer Sicht am meisten Sinn ergibt. Das kann ebenfalls zutreffen, wenn die Erbimmobilie viel Arbeit und Kapital erfordert, um instandgesetzt zu werden. Können Sie diese Mittel nicht aufbringen oder die laufenden Kosten nicht tragen, so droht möglicherweise der finanzielle Ruin.
Dabei sollten Sie beachten, dass ein Erbe nur vollständig ausgeschlagen werden kann. Prüfen Sie vorher genau, ob weiteres Vermögen zum Erbe gehört und wägen Sie dann ab.
Dabei sollten Sie beachten, dass ein Erbe nur vollständig ausgeschlagen werden kann. Prüfen Sie vorher genau, ob weiteres Vermögen zum Erbe gehört und wägen Sie dann ab.
Weitere Fragen zu Erbimmobilien?
Wie bereits festgestellt, sind geerbte Immobilien ein komplexes Unterfangen. Hinzu kommt die emotional aufgeladene Situation. Daher ist es ratsam, sich nicht alleine in dieses Thema zu stürzen. Wir stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Erbimmobilien gern zur Verfügung.
