Maklerprovision


6 Fragen und Antworten für Verkäufer und Vermieter


Eines der Themen, die Eigentümer bei der Frage "Verkauf mit oder ohne Makler?" beschäftigt, ist die Maklerprovision. Dabei gehen einige Verkäufer fälschlicherweise davon aus, dass sie die Provision einsparen und einfach auf den Angebotspreis addieren. Auf den ersten Blick mag das logisch erscheinen, doch die Realität sieht meist anders aus. Hier erfahren Sie, wer die Provision zahlt, wie hoch diese ausfällt, was Sie für Ihr Geld erhalten und wann es sich rechnet, diese einzusparen.


Auf dieser Seite erfahren Sie alles zum Thema Maklerprovision, was Sie wissen sollten. Hier finden Sie Antworten zur Höhe, wer sie zahlt und wann Sie sich diese sparen können.
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1. Wer zahlt die Maklerprovision beim Verkauf einer Immobilie?

Seit dem 23.12.2020 gilt das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Dieses sieht vor, dass der Käufer maximal die Hälfte der Provision trägt. Im Umkehrschluss bedeutet dieses, dass die Provision zur 50% vom Verkäufer und 50% vom Käufer getragen werden muss.

ABER: Wie der Titel des Gesetzes vermuten lässt, betrifft dieses ausschließlich Einfamilienhäuser und Wohnungen. Bei dem Verkauf von Grundstücken, Mehrfamilienhäusern oder anderen Immobilien gilt diese Regelung nicht. Dort können individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Das gilt ebenfalls, wenn der Käufer nicht als Verbraucher handelt. Dieses wäre nicht der Fall, wenn der Käufer beispielsweise gewerblich auftritt.

2. Wie hoch ist die Provision beim Immobilienverkauf?

Die ortsübliche Provision in der Region beträgt durchschnittlich 5,95 - 7,14% inkl. MwSt. Bei der Provisionsteilung zahlen Käufer und Verkäufer in der Regel jeweils eine ortsübliche Provision von 3,57% inkl. MwSt. Die Höhe der Provision bemisst sich zum Teil an dem zu erwartenden Aufwand.

3. Wann muss die Cortage bezahlt werden?

Grundsätzlich ist die Leistung mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages erbracht. Entsprechend erfolgt die Rechnungsstellung kurz nach dem Notartermin. Die Frist regelt jeder Immobilienmakler im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbst. Meistens beträgt diese 14 Tage.

ABER: Wir bieten unseren Kunden einen exklusiven Service und Planungssicherheit. Die Begleichung der Rechnung kann mit Erhalt der Fälligkeit des Kaufpreises erfolgen. Also bezahlen Sie uns erst, wenn Sie ihr Geld erhalten haben.

4. Wer zahlt die Maklerprovision bei der Vermietung?

Seit dem 01.06.2015 gilt bei der Vermietung von Wohnraum das sogenannte Bestellerprinzip. Dieses bedeutet, dass derjenige, der den Immobilienmakler beauftragt, ihn auch bezahlen muss. Wenn ein Eigentümer also den Auftrag zur Vermietung von Wohnraum an den Makler vergibt, trägt auch der Vermieter die Courtage. Bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien gilt diese Regelung nicht.

5. Wie hoch ist die Maklerprovision bei der Vermietung?

Die Kosten für einen Vermietungsauftrag betragen durchschnittlich 1,5 bis 2 Kaltmieten zzgl. MwSt. Abhängig ist dieses von der Beschaffenheit der Immobilie und dem zu erwartenden Aufwand. Die Details erläutern wir Ihnen gern im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.

6. Was erhalte ich für mein Geld?

Es ist vollkommen nachvollziehbar, dass bei der Überlegung, wie die Immobilie verkauft werden soll, die Frage nach der Leistung des Immobilienmaklers aufkommt. Denn der weit verbreitete Irrglaube, es bleibt bei dem „Haus bzw. Wohnung aufschließen“, entspricht nicht ansatzweise der Realität. Zunächst einmal ermittelt ein Makler den richtigen Wert ihrer Immobilie und setzt diesen anschließend in das richtige Verhältnis zum lokalen Immobilienmarkt. Dieses erfordert eine tiefgreifende Kenntnis des örtlichen Immobilienmarktes, über die ein Laie nicht verfügen kann. Danach wird die Immobilie in rechte Licht gerückt und optimal bei der entsprechenden Zielgruppe präsentiert. Hierzu zählen anschauliche Texte sowie eine professionelle Immobilienfotografie. Im weiteren Prozess sorgt der Makler für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, führt Besichtigungen durch, selektiert ernsthafte Interessenten und bereitet den Notartermin für Sie vor. Auch bei der Gestaltung des notariellen Kaufvertrages haben Sie einen fachkundigen Partner an Ihrer Seite. Wie Sie sehen, ist der Umfang der Leistungen groß und geht über die ersten Vorstellungen weit hinaus. Zudem ist dieses lediglich ein kleiner Einblick, denn die Aufzählung lässt sich weit fortführen.

TIPP: Eine umfassende Aufstellung unserer Leistungen erhalten Sie hier: Unserer Leistungen

7. Wann lohnt es sich die Maklerprovision zu sparen?

Nicht jeder braucht einen Immobilienmakler für den Verkauf oder die Vermietung seiner Immobilie. Wenn Sie über umfassende Kenntnisse des lokalen Immobilienmarktes verfügen und bereits mehrere Immobilien selbst verkauft oder vermietet haben, brauchen Sie keinen Immobilienprofi. Dennoch sollten Sie sich über aktuelle gesetzliche Regelungen informieren, da sich diese stetig ändern.